Rechner · Datenstand 2026

Abfindungsrechner 2026

Fünftelregelung nach §34 EStG als Vergleichsmodell berechnen – Voraussetzungen und Veranlagung klar getrennt.

Eingaben

Änderungen werden direkt berechnet. Deine Eingaben bleiben im Browser.

Zu versteuerndes Einkommen, nicht Bruttogehalt.
Rechenlogik

§34 sauber getrennt

Der Rechner vergleicht reguläre Tarifsteuer mit der mathematischen Fünftelberechnung des §34 EStG. Er entscheidet ausdrücklich nicht, ob deine Zahlung die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.

Grenzen

Seit 2025 wichtig

Die mögliche Fünftelermäßigung wird nicht mehr vom Arbeitgeber im Lohnsteuerabzug angewandt, sondern im Einkommensteuer-Veranlagungsverfahren geprüft.

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