Transparenz

So rechnen wir.

Gesetzliche Werte, Modellannahmen und Grenzen werden getrennt. Wo die echte Lohnabrechnung komplexer ist, sagen wir es.

Drei Ebenen statt einer Blackbox

1. Gesetzliche Kernwerte

Beitragsbemessungsgrenzen, Beitragssätze, Grundfreibetrag, Minijob-Grenze und Midijob-Formeln werden aus Primärquellen übernommen und mit Jahrgang dokumentiert.

2. Transparente Modellrechnung

Der Brutto-Netto-Rechner annualisiert das Einkommen, zieht Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherung sowie dokumentierte Pauschalen ab und wendet den Einkommensteuertarif 2026 an. Soli und Kirchensteuer werden separat ausgewiesen. Das ist nachvollziehbar, aber nicht identisch mit jeder einzelnen Lohnabrechnung.

3. Amtliche Lohnabrechnung als Grenze

Für den exakten laufenden Lohnsteuerabzug ist der BMF-Programmablaufplan maßgeblich. Individuelle ELStAM, Freibeträge, sonstige Bezüge, private Versicherung und besondere Sachverhalte können Abweichungen erzeugen. Steuerklassen V und VI markieren wir deshalb ausdrücklich als Näherung.

Midijob

Im Übergangsbereich 603,01 bis 2.000 Euro verwenden wir die von der Deutschen Rentenversicherung veröffentlichten 2026-Formeln: Gesamt-Bemessungsentgelt = 1,1459372226 × Arbeitsentgelt − 291,8744452399; Arbeitnehmer-Bemessungsentgelt = 1,43163922691 × Arbeitsentgelt − 863,2784538207.

Abfindung

Der Rechner bildet nur die mathematische Tarifermäßigung nach §34 EStG ab. Er prüft nicht, ob eine konkrete Zahlung als begünstigte außerordentliche Einkunft qualifiziert oder ob eine Zusammenballung vorliegt. Seit 2025 wird eine mögliche Fünftelermäßigung nicht mehr im Arbeitgeber-Lohnsteuerabzug berücksichtigt, sondern im Veranlagungsverfahren.

Versionspolitik

Der sichtbare Datenstand ist 20. August 2026. Gesetzes- oder Beitragssatzänderungen führen zu einer neuen dokumentierten Version der Rechenparameter und zu Regressionstests.

Die Rechner dienen der Orientierung und dem Vergleich. Sie ersetzen weder eine Lohnabrechnung noch Steuer-, Rechts- oder Sozialversicherungsberatung.