Programmablaufpläne zur Lohnsteuer 2026 ↗
Amtlicher Referenzrahmen für den Lohnsteuerabzug 2026.
Keine anonyme „Internetrecherche“: Die zentralen 2026-Werte sind auf amtliche oder institutionelle Quellen zurückgeführt.
Amtlicher Referenzrahmen für den Lohnsteuerabzug 2026.
Tarifzonen und gesetzliche Grundlage der Fünftelberechnung.
BBG KV/PV 69.750 €, BBG RV/AV 101.400 €, JAEG 77.400 €.
GKV-Basissatz 14,6 %, durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 %, KV/PV-BBG.
PV 3,6 %, Kinderlosenzuschlag, Kinderabschläge und Sachsen-Sonderregel.
Faktor F = 0,6619 und veröffentlichte Bemessungsformeln.
603 € monatlich / 7.236 € jährlich; Mindestlohn 13,90 €.
Die Rechnerparameter wurden an diesem Datum gegen die oben aufgeführten Quellen geprüft. Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag kann vom BMG-Durchschnittswert 2,9 % abweichen und ist deshalb als Eingabe veränderbar.